Stipendien und Rabatte
Sozialrabatt
der Einwohnergemeinden Wohlen, Kirchlindach und Meikirch (Kinder ab Eintritt in den Kindergarten bis zum vollendeten 20. Altersjahr bzw. bis zum vollendeten 25. Altersjahr, wenn sie sich noch in Ausbildung befinden)
Ausführliche Informationen finden Sie auf dem Blatt: "Weisungen zum Sozialrabatt für den Besuch der Musikschule Region Wohlen" (liegt jeweils der Rechnung bei).
Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen plus 10% des steuerbaren Vermögens, sofern das steuerbare Vermögen CHF 75'000 und mehr beträgt. Als Berechnungsgrundlage zählen die Steuerzahlen der letzten definitiven Veranlagung. Mit diesen Komponenten wird das für den Sozialrabatt massgebende Einkommen ermittelt:
Massgebendes Einkommen: | bis 30'000 | bis 35'000 | bis 40'000 | bis 50'000 | bis 60'000 |
Reduktion: | 50% | 40% | 30% | 20% | 10% |
Familienrabatt
Ermässigung für Familien mit 3 und mehr Fachbelegungen an der Musikschule (Kinder ab Eintritt in den Kindergarten bis zum vollendeten 20. Altersjahr bzw. bis zum vollendeten 25. Altersjahr, wenn sie sich noch in Ausbildung befinden) - ausgenommen Ensemble- und Gruppenunterricht unter ½ Verrechnungseinheit.
Fachbelegungen: | ab 3 | ab 4 |
Reduktion: | 10% | 20% |
Ausserordentliche Stipendien
ermöglicht der Verein Musikschule Region Wohlen. Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat bei Fragen.
Schulgeldrückerstattung
Bezahlte Schulgelder werden in folgenden Fällen zurückerstattet:
Krankheit oder Unfall, ab der 4. Woche und nur mit Arztzeugnis
Militärdienst, Marschbefehl erfoderlich
unvorhergesehene Umstände (Wegzug aus der Gemeinde etc.)