Sozialrabatt

der Einwohnergemeinden Wohlen, Kirchlindach und Meikirch (Kinder ab Eintritt in den Kindergarten bis zum vollendeten 20. Altersjahr bzw. bis zum vollendeten 25. Altersjahr, wenn sie sich noch in Ausbildung befinden)

Ausführliche Informationen finden Sie auf dem Blatt: "Weisungen zum Sozialrabatt für den Besuch der Musikschule Region Wohlen" (liegt jeweils der Rechnung bei).
 

Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen plus 10% des steuerbaren Vermögens, sofern das steuerbare Vermögen CHF 75'000 und mehr beträgt. Als Berechnungsgrundlage zählen die Steuerzahlen der letzten definitiven Veranlagung. Mit diesen Komponenten wird das für den Sozialrabatt massgebende Einkommen ermittelt:

Massgebendes Einkommen:bis 30'000bis 35'000bis 40'000bis 50'000bis 60'000
Reduktion:50% 40%30%20%10%

Familienrabatt

Ermässigung für Familien mit 3 und mehr Fachbelegungen an der Musikschule (Kinder ab Eintritt in den Kindergarten bis zum vollendeten 20. Altersjahr bzw. bis zum vollendeten 25. Altersjahr, wenn sie sich noch in Ausbildung befinden) - ausgenommen Ensemble- und Gruppenunterricht unter ½ Verrechnungseinheit.

Fachbelegungen:ab 3 ab 4
Reduktion:10% 20%

Ausserordentliche Stipendien

ermöglicht der Verein Musikschule Region Wohlen. Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat bei Fragen.

Schulgeldrückerstattung

Bezahlte Schulgelder werden in folgenden Fällen zurückerstattet:

  • Krankheit oder Unfall, ab der 4. Woche und nur mit Arztzeugnis

  • Militärdienst, Marschbefehl erfoderlich

  • unvorhergesehene Umstände (Wegzug aus der Gemeinde etc.)